Betreuungskraft gemäß §§ 43B, 53B SGB XI
Entsprechend den Richtlinien gemäß §§ 43B, 53B SGB XI
Als Betreuungskraft für Menschen mit Demenzerkrankung motivieren, betreuen und begleiten Sie die Bewohnerinnen und Bewohner in enger Kooperation und Absprache mit den Pflegefachkräften z. B. bei Alltagsaktivitäten wie Kochen, handwerklichen Arbeiten, Malen, Basteln, Lesen und Vorlesen, bei Spaziergängen oder beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen.