Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung zur/zum staatlich anerkannte/n Erzieher/in

Erzieher/-innen sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.
In der Erziehung, Bildung und Betreuung beobachten Erzieher/-innen das Verhalten und Befinden der Kinder, analysieren die Ergebnisse nach pädagogischen Grundsätzen und beurteilen den Entwicklungsstand, die Motivation oder das Sozialverhalten. Sie erstellen langfristige Erziehungspläne und bereiten Aktivitäten sowie pädagogische Maßnahmen vor. Zu Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen informierend und beratend zur Seite.
Sie organisieren und führen Freizeitaktivitäten durch und vieles mehr. Sie verwalten und planen Aufgaben oder führen Beratungsgespräche.

Interessenten/-innen

  • die staatlich anerkannte Kinderpfleger/-innen sind und sich weiter entwickeln möchten

  • die bereits eine Berufstätigkeit im sozial-pädagogischen Arbeitsfeld nachweisen können und noch über keinen Berufsabschluss verfügen

  • die (nach der Familienphase) nicht mehr in ihrem alten Beruf arbeiten wollen oder können und einen staatlich anerkannten Berufsabschluss anstreben

Die Unterichtsinhalte richten sich nach dem staatlichen Rahmenlehrplan des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • DRV
Standort Termin Ansprechpartner
Pforzheim auf Anfrage Herr Jürgen Fleischer-Heuß/ T: 07231 42526810/ M: schulungszentrum-pf(at)lfa.org
Freiburg auf Anfrage Herr Matthias Pfeifer/ T: 07621 7064 555/ M: schulungszentrum-fr(at)lfa.org
Lörrach auf Anfrage Herr Matthias Pfeifer/ T: 07621 7064 555/ M: schulungszentrum-loe(at)lfa.org
Rottweil auf Anfrage M: schulungszentrum-rw(at)lfa.org
Ulm auf Anfrage Frau Tanja Deister-Wörndl/ T: 0731 98098640/ M: schulungszentrum-ulm(at)lfa.org
Villingen-Schwenningen auf Anfrage Frau Manuela Metzger/ T: 0741 94258213/ M: schulungszentrum-vs(at)lfa.org

Um am Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in teilnehmen zu können, müssen Sie einen mittleren Bildungsabschluss (oder einen gleichwertiger Bildungsabschluss) und eine der unten aufgeführten Varianten der Zugangsvoraussetzungen erfüllen: