Projekt Beschreibung

Unterstützte Beschäftigung (UB)/InbeQ

InbeQ ist eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der „Unterstützten Beschäftigung“ nach § 55 SGB IX und wird im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt.

Die Maßnahme bietet eine betriebliche Qualifizierung, die sich nach dem individuellen Bedarf und den Fähigkeiten der TeilnehmerInnen richtet. Die Maßnahme findet statt

  • in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und

  • in Form von Projekttagen beim Maßnahmeträger

Durch ein gezieltes Langzeit-Arbeitstraining in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes werden die persönlichen Fähigkeiten und die arbeitsrelevanten Kompetenzen gezielt erweitert, um so eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.

Die Qualifizierung wird durch eine übergreifende Wissens- und Kompetenzvermittlung begleitet. Während der gesamten Dauer steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein/e Qualifizierungstrainer/-in und eine sozialpädagogische Begleitung zur Seite. Die intensive Einzelbegleitung der Teilnehmer wird durch regelmäßige Gruppenangebote ergänzt.

  • Schulungszentrum Villingen-Schwenningen
    Rolf G. Klaiber (T: 07721 8447 416 – M: r_klaiber@lfa.org)

  • Schulungszentrum Rottweil
    Alexandra Pies (T: 0741 94258 191 – M: a_pies@lfa.org)

  • Schulungszentrum Freiburg
    Felicitas Heimburger (T: 0761  1373152 570 – M: schulungszentrum-fr@lfa.org)

  • Schulungszentrum Bad Säckingen
    Monique Funke-Chaiyavan (T: 07621 7064555 – M: schulungszentrum-bs@lfa.org)

  • Selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben.
  • Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Im Kreis Rottweil und im Schwarzwald-Baar-Kreis wird die Maßnahme InbeQ im Rahmen des Kooperationsprojektes Bildung: Perspektive gemeinsam von der PRO JOB gGmbH und der Lebenshilfe im Kreis Rottweil durchgeführt.

Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben benötigen. Dies gilt besonders für:

  • Lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung

  • Geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung

  • Behinderte Menschen mit einer psychischen Behinderung und/oder Verhaltensauffälligkeiten

  • Die Aufnahme erfolgt über die Agentur für Arbeit oder über die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg und ist fortlaufend möglich

  • Mit den Teilnehmenden wird ein Teilnehmervertrag und mit den Betrieben wird eine Erprobungs-/ und Qualifizierungsvereinbarung geschlossen

  • Die Dauer der Maßnahme beträgt in der Regel bis zu 24 Monate

  • Die Teilnehmer*Innen sind sozialversichert und erhalten Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld

  • Die notwendigen Fahrtkosten werden von der Agentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg übernommen

  • Die Teilnehmer*Innen erhalten ein Mittagessen und die notwendige Arbeitskleidung

  • Einstiegsphase
    Suche nach geeigneten Qualifizierungsplätzen und berufliche Erprobung

  • Qualifizierungsphase
    Unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung im Betrieb

  • Stabilisierungsphase
    Festigung im betrieblichen Alltag mit dem Ziel der dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Betrieb

Flankiert werden alle diese Phasen durch gezielte und individuelle Maßnahmen bzw. Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit, zur  Förderung von Schlüsselqualifikationen sowie zur Vermittlung von berufsübergreifenden Kenntnissen und berufsbezogener Theorie.

Dabei werden adäquate Methoden angewandt, wie sonderpädagogische Lernmodelle  zur Kenntnisvermittlung  und  Entwicklung der Persönlichkeit des Teilnehmers.