Fördermöglichkeiten

Unsere Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sind alle nach AZAV zugelassen und können mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.

Mit dem Bildungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, an einer förderfähigen Weiterbildung teilzunehmen, ohne selbst die Kosten dafür zu tragen. Sie erhalten diesen für einen zuvor individuell festgestellten Bildungsbedarf. Sie können den Bildungsgutschein innerhalb von drei Monaten nach Erhalt bei einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen.

Wer wird gefördert?
Eine Förderung ist möglich, wenn Sie arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Eine Weiterbildungsförderung mit Bildungsgutschein kann auch für Berufstätige zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes infrage kommen.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Bildungsgutschein?
Voraussetzung ist, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie die Weiterbildung nach AZAV zertifiziert sind.

Welche Kosten werden übernommen?
Die Kosten für die Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildung werden in voller Höhe von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter getragen, die Ihnen den Bildungsgutschein ausgestellt haben.

Wo bekommen Sie den Bildungsgutschein?
Einen Bildungsgutschein bekommen Sie bei Ihrer für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

Mit dem Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/-in, Fachwirt/-in, Techniker/-in, Erzieher/-in oder Betriebswirt/-in gefördert.

Wer wird gefördert?
Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Und das unabhängig vom Alter.

Welche Voraussetzungen gibt es für das Aufstiegs-BAföG?
Erfüllen müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation).

Welche Kosten werden übernommen?
Die Förderung mit AFBG beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zudem gibt es die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. 40 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Wo bekommen Sie die Antragsformulare?
Die Antragsformulare finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie können diese direkt herunterladen oder am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die für Sie zuständige Behörde des Bundeslandes senden.
Oder Sie füllen den Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (AufstiegsfortbildungsförderungsGesetz) online aus.

Mit dem Prämiengutschein des Programmes Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Sie zahlen daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter. Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

Was wird gefördert?
Die Gutscheine fördern die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen, unabhängig vom Arbeitgeber. Auch wer sich in den Bereichen Grundbildung, Sprachen und EDV fit machen will, kann die Gutscheine beantragen.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Prämiengutschein?
Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Wo bekommen Sie die Antragsformulare?
Der erste Schritt auf dem Weg zum Prämiengutschein führt Sie in eine Beratungsstelle. Speziell geschulte Berater/-innen informieren Sie kostenlos in allen Fragen rund um die Bildungsprämie. Es gibt rund 530 Beratungsstellen in Deutschland.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosen­versicherung (Qualifizierungschancengesetz).

Dieses beinhaltet als einen wesentlichen Baustein den erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung. „Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Darüber hinaus wurden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße“.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt und hier: Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt.

Eine Förderung ist ebenso möglich über die Deutsche Rentenversicherung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) oder Transfergesellschaften.
Fragen Sie Ihre zuständigen Ansprechpartner/-innen beim Kostenträger oder nehmen Sie bei Fragen mit uns Kontakt auf.

Wann ist die Förderung zu beantragen?
Wenn Sie eine passende Fördermöglichkeit gefunden haben, ist es wichtig, diese frühzeitig zu beantragen. Oft gibt es Fristen, die für die Bewilligung Ihres Förderantrages einzuhalten sind. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Antrag vor Beginn der Weiterbildung stellen und sich schon vorab über die Voraussetzungen der Förderungsmaßnahmen für die berufliche Weiterbildung informieren.